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Gartenabfälle abbrennen ist illegal und unsolidarisch

Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt Calau darauf hin, dass das Abbrennen von Laub und Astwerk generell verboten ist. „Wir beobachten leider derzeit immer häufiger, dass sich einige Grundstücksbesitzer nicht an die Vorgaben des Landesimmissionsschutzgesetzes halten“, erklärt Thoralf Krengel vom städtischen Ordnungsamt und ergänzt: „Auch die Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung ist hier bindend.“

Seiner Meinung nach sind die nun häufiger auftretenden illegalen Feuer eine Folge der Corona-Pandemie. „Weil wir sämtliche Oster- und Traditionsfeuer absagen mussten und auch Neuanmeldungen bis auf weiteres ausgesetzt sind, entsorgen manche offenbar auf diesem Wege ihre Garten- und Grundstücksabfälle. Für die kommenden Tage kündigt das Ordnungsamt der Stadt Calau daher verstärkte Kontrollen im Stadtgebiet sowie den Ortsteilen an. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Thoralf Krengel appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, auch vor einem ganz anderen Hintergrund: „Die Corona-Krise betrifft alle und jeder muss sehen, wie er damit umgeht. Auch Feuerwehrleute gehören dazu. Unnötige Gefahrenquellen, wie etwa unbeaufsichtigte Feuer, sind daher auch aus solidarischen Gründen zu unseren Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren unbedingt zu vermeiden. Denn im Zweifel sind sie es, die im Gefährdungsfall ausrücken müssen. Gerade in der jetzigen Zeit gilt es, unsere Kapazitäten nicht durch solch unnötige Aktionen zu verschwenden.“

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Veröffentlichung

Calau
Di, 24. März 2020

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