Sonder- und Wegerecht
§§ 35 u. 38 StVO
§ 35 (Sonderrechte) StVO - Auszug
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind... die Feuerwehr, der Katastrophenschutz... befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Bedeutung:
Hoheitliche Aufgaben: | Brandbekämpfung |
Technische Hilfeleistung | |
Rettung von Menschenleben | |
Katastrophenschutz | |
Rettungsdienst |
Gebot der Dringlichkeit:
Sonderrechte dürfen nur gebraucht werden, wenn die Ausübung der hoheitlichen Aufgaben ohne sie: nicht so schnell wie nötig, nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht möglich wäre.
Von welchen Vorschriften der StVO kann abgesehen werden?
z.B.
- Beachtung von Lichtzeichenanlagen (z.B. Ampeln)
- Geschwindigkeit
- Benutzung von Einbahnstraßen in verbotener Richtung
- Halte- und Parkverbote
- Vorfahrtsregeln
Wer Sonderrechte in Anspruch nimmt sollte trotzdem achten,
dass er:
- die nötige erhöhte Sorgfalt walten lässt
- ständig die Verkehrssituation beobachtet und
- im Zweifel die Verkehrsregeln strikt befolgt
§ 38 (Wegerecht) StVO - Auszug
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet
werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder
schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder
bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen
und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen
Verbänden verwendet werden.
Bedeutung:
Wegerechte dürfen nur dann beansprucht werden, wenn die Voraussetzungen
für die Sonderrechte gegeben sind.
Blaulicht und Signalhorn verdeutlichen die Inanspruchnahme von
Sonderrechten.
Sofort freie Bahn zu schaffen kann bedeuten:
- äußerst rechts heranzufahren und dort entweder kurz anzuhalten oder
langsam weiterzufahren oder
- eine Kreuzung zügig zu räumen
Wer bei gebotener Eile zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben Sonder- und
Wegerechte in Anspruch nimmt sollte folgende Merksätze immer
beachten:
Merksatz 1:
Der Fahrer eines
Sonderrechtsfahrzeuges darf
A L L E S,
aber es darf
N I C H T S
passieren !
Merksatz 2:
Es ist
besser eine Sekunde später
als
überhaupt nicht
am
Einsatzort anzukommen !
Merksatz 3:
Sicherheit
geht vor
Schnelligkeit
Leider passieren bei Einsatzfahrten oder bei den Anfahten zum Gerätehaus immer wieder schreckliche Unfälle.
Folgendes Video (vor einigen Monaten auf YOUTUBE entdeckt) soll abschrecken und dazu dienen die eigene Handlungsweise zu überdenken und ggf. zu ändern.
Die sichere Fahrt ist der erste Schritt zum Einsatzerfolg